Medizinrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Medizinrechts. Unsere Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung betrifft dabei vor allem:
- Arzthaftungsrecht, insbesondere Haftung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Krankenhäusern und anderen Trägern medizinischer Einrichtungen für Folgen aus Diagnose-, Aufklärungs-, Dokumentations-, Organisations- und Behandlungsfehlern
- Arztstrafrecht, insbesondere wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und unterlassenen Hilfeleistung
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches/zahnärztliches Berufs- und Standesrecht sowie Approbationsrecht
- ärztliches Vergütungsrecht, insbesondere des EBM und der GÖA
- ärztliches Vertragsrecht, insbesondere Vertragsgestaltung und Auseinandersetzung von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaften sowie anderer medizinischer Kooperationsformen
- das Recht der privaten Krankenversicherung
- das Recht der gesetzlichern Krankenversicherung
Bearbeitender RA / Ansprechpartner:
- Elisabeth Bellot (Fachanwältin für Medizinrecht)
- Felix Erben (Fachanwalt für Medizinrecht)