Erbrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter vorweggenommener Erbfolge.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen der
- Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Testamentserrichtung, Testamentsauslegung
- Errichtung und Auslegung eines Erbvertrags
- Pflichtteilsansprüche
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbverzicht
- Vor-, Ersatz- und Nacherbschaft
- Erbscheinsverfahren
- Patientenverfügungen
Bearbeitender RA / Ansprechpartner: