Grottenau 2/V
86150 Augsburg
Tel.: 0821-345 500

Zwangsvollstreckungsrecht

Die Realisierung von Forderungen ist uns ein besonderes Anliegen.

Vom Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren mit der Erwirkung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid betreiben wir die Zwangsvollstreckung mit großem Nachdruck.

Dabei legen wir einerseits Wert auf die schnelle Durchführung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wie Lohnpfändung, Kontenpfändung mit vorausgehendem vorläufigem Zahlungsverbot, behalten andererseits aber auch die anfallenden Kosten stets im Auge.