Haftungsrecht
Auf dem Gebiet des Haftungsrechts / Schadensrechts vertreten wir sowohl die Interessen des Geschädigten als auch des in Anspruch genommenen Schädigers. Beispielsweise bei
- Verkehrsunfällen (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden)
- fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung
- Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht, Sturmschäden, Hochwasserschäden)
- Tierhalterhaftung
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